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   LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10   

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https://dejure.org/2010,15123
LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10 (https://dejure.org/2010,15123)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 04.08.2010 - 8 O 744/10 (https://dejure.org/2010,15123)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 04. August 2010 - 8 O 744/10 (https://dejure.org/2010,15123)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kfz-Kaskoversicherung: Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung; Hinweis auf die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung in der Schadensanzeige

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einem Fahrzeugkaskoversicherungsvertrag unter Berücksichtigung der Grundsätze der ständigen BGH-Rechtsprechung zur Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer beim Entwendungsbeweis

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Leistungskürzung in der Fahrzeugkaskoversicherung wegen Obliegenheitsverletzung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Obliegenheitsverletzung des VN, grob fahrlässiges Handeln des VM, grobe Fahrlässigkeit

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1635
  • r+s 2010, 412
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10
    Dabei wird dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer klar sein, dass nach Vorschäden deshalb gefragt wird, um eine zutreffende Bewertung des entwendeten Fahrzeuges zu ermöglichen (vgl. BGH VersR 2002, 173).

    Diesen ihm obliegenden Beweis (BGH VersR 2002, 173) hat der Kläger schon deshalb nicht erbracht, da er unstreitig sich erst zu dem Vorschaden erklärt hat, als er durch die Beklagte hierzu aufgefordert worden war.

    Dabei ist in gewissem Umfang auch zu berücksichtigen, dass der Kläger - wenngleich zu spät - diese Angaben gegenüber der Beklagten nachgeholt hat (vgl. BGH VersR 2002, 173).

  • KG, 06.07.2010 - 6 W 6/10

    PKH-Bewilligungsverfahren: Beurteilung der Folgenlosigkeit von

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10
    Dabei ist der objektive Tatbestand der Verletzung einer Obliegenheit von der Beklagten als Versicherer zu beweisen (BGH VersR 2007, 389; Stiefel/Maier AKB, 18. Auflage AKB E.1 Rn. 16; KG Beschl. v.6.7.2010 - 6 W 6/10, juris TZ. 14).

    So ist bei der Angabe von Fahrzeuglaufleistungen in der Rechtssprechung anerkannt, dass nur Abweichungen, die oberhalb von 10% der tatsächlichen Laufleistung liegen, sich außerhalb des zulässigen Toleranzbereiches liegen, bei dem es bereits deshalb an einer Obliegenheitsverletzung fehlt, weil hierdurch berechtigte Belange des Versicherers nicht berührt werden (Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. AKB E.1 Rn. 98 mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtssprechung; zuletzt KG Beschl. v. 6.7.2010 - 6 W 6/10, juris TZ. 16).

    a) Ausgangspunkt ist dabei, dass die Fragen in dem Schadensformular nach dem Verständnishorizont eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers auszulegen sind (BGH VersR 1965, 994; KG Beschl. v. 6.7.2010 - 6 W 6/10, juris TZ. 19).

  • LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10

    Quotenbildung bei mehreren Obliegenheitsverletzungen mit unterschiedlichem

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10
    54 a) Dabei schließt sich das Gericht der in der Rechtsprechung zur Leistungskürzung gegenüber der wohl überwiegenden Literaturmeinung bislang vertretenen Ansicht an, wonach sich eine sog. "Einstiegsquote" von 50%, um die herum sich das konkrete Verschulden ranken soll, dem Gesetz nicht entnehmen lässt (zutreffend und ausführlich LG Dortmund Urt. v. 15.07.2010 - 2 O 8/10 m.w.N., juris; LG Münster VersR 2009, 1615 zu § 81 VVG; a.A. aus jüngst veröffentlichter Literatur wohl Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 28 Rn 138; zumindest für eine "Normalfallquote" plädiert Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. § 28 VVG Rn. 44 ff.).

    Ob in diesem Zusammenhang bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit im Rahmen des § 28 Abs. 2 VVG überhaupt eine Kürzung auf 0 % zulässig ist (dafür LG Dortmund Urt. v. 15.07.2010 - 2 O 8/10 m.w.N.; dagegen Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 28 Rn 136; zweifelnd Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. § 28 VVG Rn. 55), kann im konkreten Fall dahinstehen, da Umstände, die im Ergebnis eine Gleichsetzung des dem Kläger im Streitfall zu machenden Schuldvorwurfs der groben Fahrlässigkeit mit einem Vorsatzvorwurf rechtfertigen könnten, keinesfalls ersichtlich sind.

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10
    Vielmehr bleibt die Feststellungsklage dann zulässig, wenn ihre Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten lässt (BGH VersR 2006, 830 m.w.N.).

    Das hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach angenommen, wenn es sich bei der beklagten Partei um eine Bank, eine Behörde oder - wie hier - um ein großes Versicherungsunternehmen handelt (BGH VersR 2006, 830 m.w.N.).

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10
    Stellt der redliche Versicherungsnehmer ein derartiges Verschwinden seines Fahrzeugs fest, kann nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Diebstahlgeschlossen werden (BGH VersR 1995, 909).

    Gelingt dieser, kann der Versicherer dann dem Anspruch des Versicherungsnehmers solche Tatsachen mit Erfolg entgegenhalten, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist (BGH VersR 1995, 909).

  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10
    Nur dann wäre die Tätigkeit des Klägervertreters kausaler Verzugsschaden (vgl. BGH NJW 2008, 1888; OLG Celle Urt. v. 12.5.2010 - 8 U 216/09, juris).
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1997, 351).
  • OLG Hamm, 31.10.2005 - 24 W 23/05

    Vertragswidrige Ausnutzung einer Prozesslage durch Bauunternehmer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10
    Denn nur dann, wenn ein unbedingter Klageauftrag erteilt wurde, hindert dies die Entstehung einer Geschäftsgebühr (vgl. OLG Hamm NZV 2008, 521 und NJW-RR 2006, 242; OLG Celle JurBüro 2008, 319).
  • OLG Hamm, 19.06.2008 - 6 U 48/08

    Abgrenzung der Erteilung eines beschränkten von einem unbeschränkten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10
    Denn nur dann, wenn ein unbedingter Klageauftrag erteilt wurde, hindert dies die Entstehung einer Geschäftsgebühr (vgl. OLG Hamm NZV 2008, 521 und NJW-RR 2006, 242; OLG Celle JurBüro 2008, 319).
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90

    Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen -

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10
    Wenn es dem Versicherer gelingt, solche konkreten Tatsachen zu beweisen, aus denen mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu schließen ist, dass der Versicherungsfall nicht eingetreten, sondern beispielsweise das äußere Bild nur vorgetäuscht ist, dann muss der Versicherungsnehmer den Vollbeweis führen (BGH VersR 1991, 924).
  • LG Münster, 20.08.2009 - 15 O 141/09

    Bei einem Rotlichtverstoß ist die Versicherung mindestens zur Hälfte

  • OLG Saarbrücken, 22.03.2006 - 5 U 405/05

    Berufung des Fahrzeugversicherers auf Leistungsfreiheit wegen verschwiegener

  • OLG Celle, 25.10.2007 - 13 U 146/07
  • OLG Celle, 12.05.2010 - 8 U 216/09

    Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

  • BGH, 12.07.1965 - II ZR 172/63

    Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Fehlende

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 252/05

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Kenntnis des Versicherungsnehmers von

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 287/95

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Repräsentanten des

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98

    Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung

  • BGH, 02.05.1990 - IV ZR 48/89

    Repräsentateneigenschaft in der Hausratversicherung - Erleichterter Gegenbeweis

  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    Die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung nimmt stattdessen zutreffend an, die von § 28 Abs. 4 VVG geforderte Belehrung könne zusammen mit schriftlichen Fragen des Versicherers innerhalb eines Dokuments erteilt werden (Grote/Schneider, BB 2007, 2689; Heiss in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl.; § 28 Rn. 177; Knappmann in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. § 14 Rn. 8; Leverenz, VersR 2008, 709, 710; Marlow/Spuhl, Das Neue Versicherungsrecht kompakt, 4. Aufl. S. 89; Marlow, VersR 2010, 468; Pohlmann in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 28 Rn. 130; Prölss in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 28 Rn. 154; Schimikowski in HK-VVG, 2. Aufl. zu § 19 Rn. 42; Schimikowski, r+s 2009, 353, 356; Wandt in MünchKomm, VVG § 28 Rn. 340; OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448, 1449; LG Nürnberg-Fürth r+s 2010, 412, 415; LG Dortmund VersR 2010, 465, 466 - zu § 19 Abs. 5 VVG).
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